Dipl.-Oec. Jörg Löber, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Beitrag vom 22.09.2023

Grundsteuerreform - Erstellung der Steuererklärungen - Gesonderte Beauftragung

Die Städte, Gemeinden und Finanzämter weisen mit entsprechenden Schreiben die Eigentümer von Grundstücken auf die Verpflichtung zur Abgabe der Feststellungserklärung bis zum 31.10.2022 im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform hin.

 

Vielfach werden uns diese Schreiben, z.T. ohne jeglichen weiteren Kommentar, eingereicht und für uns stellt sich die Frage, was nun zu tun ist.

 

Für die Erstellung der Feststellungserklärung ist eine gesonderte Beauftragung notwendig!

Senden Sie daher unter dem Stichwort "Grundsteuerreform - Erstellung der Steuererklärung" eine Mail an:

 

vmagri@kanzlei-loeber.de

 

und nennen Sie uns bitte die Bundesländer, in denen Ihre Grundstücke belegen sind.

 

Sie erhalten dann von uns mit einer Standard-Mail Checklisten für die jeweils benötigten Unterlagen, dies kann je Bundesland differieren, zugesandt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


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