Dipl.-Oec. Jörg Löber, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Beitrag vom 22.09.2023

Kleinbetragsrechnung

 

Eine wichtige Änderung ist die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von 150 EUR auf 250 EUR durch das Bürokratieentlastungsgesetz II.

 

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 30.3.2017 verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem am 12.05.2017 zugestimmt.

 

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 


AKTUELLES

22.09.2023
Wachstumschancengesetz: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung öffnen

06.07.2022
Grundsteuerreform - Erstellung der Steuererklärungen - Gesonderte ... öffnen

→ zum Archiv